Mietrecht / 07.02.2018
Nebenkostenabrechnung: BGH konkretisiert Beweislast und Umfang der Belegeinsicht
Der BGH hat klargestellt, dass die Beweislast für den tatsächlichen Verbrauch den Vermieter und nicht den Mieter trifft. Im Rahmen der Einsicht in die Abrechungsbelege muss der Vermieter auch die Verbrauchserfassung der übrigen Wohnungen vorlegen....